RECHTSSCHUTZ
Mitglieder des VHDT sind über den tbb beim dbb in dienstlichen Belangen rechtsschutzversichert. Der Rechtsschutz wird über den dbb gewährt. Damit Sie beim dbb um Rechtsschutz nachsuchen können, muss ein vom VHDT bestätigter Antrag über den tbb dem dbb zugeleitet werden. Dies kann vorab per Fax geschehen, erfordert aber in jedem Fall die Übersendung des Originalpapieres im Nachgang. Den Rechtsschutzantrag finden sie hier als als PDF-Dokument. Beigefügt ist eine Checkliste für Rechtsschutzbeauftragte. Diese Checkliste betrifft Sie zwar nicht als Rechtsuchenden, kann Ihnen aber eine Hilfe dabei sein, die erforderlichen Unterlagen zusammen zu stellen.
Wenn Sie um Rechtsschutz nachsuchen wollen, füllen Sie die PDF-Datei aus und senden Sie sie an den Vorsitzenden. Im eigenen Interesse sollten die Unterlagen vollständig und leserlich sein. Der Bundesverband hat angekündigt, unleserliche oder unvollständige Rechtsschutzanträge zurück zu weisen.
Es empfiehlt sich immer, in Rechtsschutzfällen mit dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter in Kontakt zu treten, um sicher zu sein, dass diese z.B. nicht längere Zeit abwesend sind.
Insbesondere in Eilfällen nehmen Sie bitte mit dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter telefonisch Kontakt auf, damit beim tbb das Weitere veranlasst werden kann und Sie Unterstützung erhalten können, bevor der Antrag beim dbb ist.
Rechtsberatung durch den dbb
Eine Rechtsberatung für Mitglieder des VHDT durch einen Rechtsanwalt des dbb vermitteln die Mitglieder des Vorstand des VHDT.
Weiteres finden Sie auf der Seite des tbb zum Thema Rechtsschutz.