Verband der Verwaltungsbeamten des höheren Dienstes in Thüringen e.V.
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VHDT-MITGLIEDERVERSAMMLUNG VOM 23. MAI 2023

VHDT-Mitgliederversammlung vom 23. Mai 2023

Hauptsorge Demografie

 

Im Zeichen personeller Veränderungen fand die diesjährige Mitgliederversammlung des VHDT in Erfurt statt. Auch wenn die Situation des Verbandes stabil ist und die finanziellen Verhältnisse geordnet sind, galt es, die langjährigen Vorstandsmitglieder Christina Lorenz

(Schriftführerin) und Stefan Wolf (Kassenführer) von ihren Aufgaben zu entlasten und Nachfolger zu wählen. Mit der Wahl von Barbara Baumann zur Kassenführerin und Steffen Liebendörfer zum Schriftführer ist die Kontinuität der Vorstandsarbeit unter Führung von Anje Fülöp gewährleistet. Die nächste turnusmäßige Wahl des gesamten Vorstandes findet 2024 statt.

 

Als Gastredner konnte der stellvertretende Vorsitzende des Thüringer Beamtenbundes (tbb), Andreas Schiene, begrüßt werden. Dieser dankte dem VHDT für sein Engagement im Verbund des tbb. Höchste Anerkennung zollte er dem vielfach maßgeblichen fachlichen Input aus den Reihen des VHDT bei der Erarbeitung von Stellungnahmen zu dienstrechtlichen Themen durch den tbb. Herr Schiene berichtete vom Gesetzgebungsverfahren, an dessen Ende eine verfassungskonforme Regelung zur Besoldung der Thüringer Beamten im Jahr 2023 stehen soll (der Thüringer Landtag hat das entsprechende Gesetz am 02.06.2023 beschlossen). Die Anerkennung für das Bemühen des Freistaats verband der tbb-Vizechef mit der Forderung nach grundsätzlichen Verbesserungen bei der Alimentation.

 

Ein Hauptgegenstand der Diskussion war die demografische Zusammensetzung des Behördenpersonals. Bereits jetzt gleichen die Zugänge die Abgänge nicht aus. In den kommenden Jahren wird sich dies deutlich verschärfen. Da dies auch andere Dienstherren und den privaten Sektor betrifft, ist eine starke Konkurrenz um Berufseinsteiger ebenso zu erwarten wie ein aktives Abwerben erfahrener Beamten. Auf diese Situation ist der Freistaat Thüringen nach Ansicht des VHDT nicht vorbereitet. Wird die qualitätssichernde Funktion der Besoldung weiter ignoriert und nur eine knapp an der Schwelle evidenter Verfassungswidrigkeit kalkulierte Alimentation gewährt, werden sich Leistungsträger weder gewinnen noch halten lassen.

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